Food

Abschreiben von Rezepten: Was geht und was nicht

25 Mar ’13

Ich bin ja ein großer Fan vom Zitieren und auch, wenn es oft “nur” Rezepte sind, schreibe ich definitiv jedes Mal dazu, woher ich das Rezept habe, und verlinke die Person entsprechend. Aus kostenpflichtigen Rezeptmagazinen wie Rewes “Frisch gekocht” traue ich mich ohnehin nicht zu zitieren. Ich habe erst vor ein paar Tagen großartige “Spinat-Ricotta-Knödel” aus dem aktuellen “Frisch gekocht” von Billa gekocht, das Rezept kann und darf ich vermutlich hier aber nicht posten. Genauso ist es mit Rezepten aus Kochbüchern. Schade eigentlich….aber Moment. Ist das wirklich so?

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Gut waren sie. Die Spinat-Ricotta-Knödel. 

Stop. Und an dieser Stelle habe ich mich umgehört und gecheckt, wie das tatsächlich ist. Ist die bloße Zusammenstellung von Zutaten urheberrechtlich geschützt? Jein. Die rein technische Zusammensetzung von Zutaten nicht, denn Anleitungen wie Rezepte sind nicht urheberrechtlich geschützt. Das Beschreiben eines Rezeptes allerdings und die 1:1 Wiedergabe der Worte, die z.B. in einer Zeitschrift oder einem Buch stehen, sind allerdings geschützt, da sie literarische Werke sind, weshalb man das Rezept sehr wohl, die genauen Worte allerdings nicht zitieren darf. Das heißt, dass ich als Bloggerin, sollte ich ein Rezept aus dem “Frisch gekocht” nachgekocht haben, das Rezept sehr wohl in abgewandelter Form und ohne die Wortwahl in der Zeitschrift wiedergeben darf. Ich habe es schließlich selbst gemacht und weiß, wie es geht. (Diese Angaben sind mit Vorsicht zu genießen, ich bin keine Rechtsexpertin, aber das scheint die vorherrschende Ansicht zu sein. Sollte ich mich täusche, bitte ich um Aufklärung)

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Ihr werdet lachen, aber in den USA wurden Foodblogger von großen Kochbuch-Verlagen bereits verklagt oder zumindest aufgefordert, ihre Rezepte runterzunehmen.

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Jedes einzelne Wort und jede Zusammensetzung aus Lebensmitteln scheint irgendwem zu gehören

Warum ich das alles schreibe, obwohl es selbstverständlich ist, liegt daran, dass ich vor allem in Foodblogs immer mehr Abschreibe sehe. Und zwar ohne Verlinkung. Da gibt es Rezepte, die zwei oder drei Tage später genau so wieder auf einem anderen Blog landen. Ich finde das äußerst peinlich, auch, wenn es nur eine Kleinigkeit ist. Nie sind Rezepte zu 100 Prozent erfunden, weil man immer irgendwo Anleihen nimmt. Wenn es aber schon so auffällig ist, sollte man zumindest erwähnen, von wem man es hat. Nur so. Aus gegenseitigem Respekt und so. Kein Blogger wird einen anderen verklagen, aber ich finde, es gehört sich so.

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Sogar so ein Salatdressing?

Und weil ich jetzt einfach hoffe, dass Billa mir keinen Strick draus dreht – statt dem Mehl hab ich ohnehin Semmelbrösel verwendet – gibt es hier das Rezept für diese tollen Knödel.

Zutaten:

  • 250 g Ricotta
  • Eine kleine Packung Blattspinat tiefgekühlt (ca. 300 g), aufgetaut
  • 4 Semmeln (vom Vortag), gewürfelt
  • 70 g Semmelbrösel
  • etwas geriebene Zitronenschale
  • 1 Ei

Alle Zutaten zusammenmischen, ordentlich durchkneten und mit Salz und Pfeffer würzen. Hier ist ganz wichtig: Wirklich ordentlich würzen. Aus der Masse 12 Knödel formen und 15 Minuten lang kochen. Die Knödel werden begossen mit geschmolzener Butter, in der zuvor Salbeiblätter und Knoblauch brutzelten.

Als Beilage ein Salat mit einem Öl-Rotweinessig-Senf-Dressing. Na, war doch gar nicht so schwer?

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9 Comments

  • Reply Fabian Pimminger 25 Mar ’13 at 16:13

    Kann ich bestätigen: Das wurde so auch von einem Rechtsanwalt beim 1. Blog’n’Buzz vorgetragen. Das Rezept als solches ist nicht geschützt. Sehrwohl aber die textuelle Beschreibung. Auch interessant: Ein Titel a la “Fabians Sonntags-Spezialbraten” wäre ebenfalls nicht durch das Urheberrecht geschützt.

    Aber ich gebe dir recht: Eine Erwähnung bzw. Verlinkung auf das Ursprungsrezept ist immer gut und anständig :-)

  • Reply Martin Pi 25 Mar ’13 at 16:28

    Da Algorithmen auch so was wie Kochrezepte sind, könntest du dich auch mal in die Richtung umsehen. Da gibt es viel Judikatur, was als schützenswert gilt (und nicht zuletzt die Patentproblematik bei Software). Auch dort ist es AFAIK (IANAL) so: Ein 1:1 kopierter Algorithmus (also mit gleich benannten Variablen, Klammern gleich gesetzt usw.) ist nicht ok, wenn du aber einen Algorithmus nach einer Beschreibung z.B. aus einem Buch oder Fachaufsatz selbst nachprogrammierst, dann hast du kein Problem.

    Jetzt könnte man noch nachforschen, ob Kochrezepte patentierbar sind *g*

    • Reply iwonaw 25 Mar ’13 at 16:36

      Ich glaube nicht, denn simple “Anweisungen” sind nicht patentierbar

  • Reply iwonaw 25 Mar ’13 at 16:35

    Krass. Den Fall bzw. die Fälle kannte ich bisher noch nicht.

    • Reply Fabian Pimminger 25 Mar ’13 at 20:23

      Ja das war damals eines der ersten Themen unter Bloggern, wo das Abmahnen so richtig publik wurde glaub ich. Aber da gehts ja mehr um die Bilder. Die sind natürlich geschützt.

  • Reply bigii 25 Mar ’13 at 22:10

    Interessanter Blogpost. Ich veröffentliche ja schon seit längerem Rezepte die “nicht meine” sind. Viele davon auch von frisch gekocht, oft aber nur teilweise. Und ich könnt mich an kein Rezept erinnern, wo ich nicht irgendwas verändert hab, weil ichs logischer/sinnvoller fand. Ich hoff mal einfach dass mich Rewe nicht verklagt, vor allem auch weil es ja positive Rückverlinkungen für sie sind.

  • Reply Roland Giersig 8 Apr ’13 at 10:23

    Die Zutatenliste ist nicht schützbar (sonst gäbe es von jeder Sorte abgepacktes Lebensmittel nur genau einen Hersteller, weil da sind ja auch Zutatenlisten drauf).
    Die genaue Formulierung des Rezepts ist jedoch sehr wohl geschützt. Copy-&-Paste kann da Probleme bringen, also in eigenen Worten den Herstellvorgang beschreiben.

    Die unten zitierten Abmahner gehen nur gegen die Verwendung der FOTOS der Speisen vor, und das zu Recht (aber nicht auf die richtige Weise und mit der richtigen Motivation). Auch hier gilt: selber mit dem Handy knipsen statt kopieren, auch wenn es ein paar Minuten länger dauert…

  • Reply Erwin Haas 28 Jul ’13 at 17:50

    Nachdem ich den Rezeptteil eines Bestsellers (Morgen darf ich alles essen, Sachbuch, Österreich) verfassen durfte mach ich hier gern zwei Anmerkungen abseits juristischer Überlegungen:

    1) Rezepte schreiben ist Arbeit. Kochen, ausprobieren, Feedback erhalten, adaptieren, neu kochen, verbessern, neue Wünsche des Verlags umsetzen, Rezepte streichen, Rezeptbestandteile substituieren usw.. Rezepte sollen ja in verschiedenen Küchen und mit verschiedenen Indegrenzien funktionieren und werden je nach Verlag auch darauf hin getestet. (G&U unterhält beispielsweise eine eigene Gratis Hotline, wo man anruft wenn man Fragen zur Rezeptur hat, oder Hilfe zum Rezept benötigt).

    2) Ich persönlich freu mich an “Haxn aus” wenn jemand eines meiner Rezepte probiert und meinen Namen oder den Titel des Buches erwähnt, auch wenn das Rezept “nur” als funktionierende Basis für eine weitere, individuelle Adaption verwendet worden ist.

    Hinter den meisten Beiträgen im Netz steckt auch meistens ein Mensch und seine Arbeit.

  • Reply kupfer seifenpumpe 13 Aug ’21 at 01:03

    Wirklich faszinierend, ich wünschte, ich viel mehr Informationen wie diese sehen.

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